Durch die Luftreinhaltepläne werden Maßnahmen für die Reduzierung von Schadstoffemissionen eingerichtet. Hierzu gehören großflächige Umweltzonen und kleinräumige Durchfahrtsbeschränkungen.
Neben den Umweltzonen werden auch Durchfahrtsbeschränkungen als zusätzlich Maßnahme für die Reduzierung von Schadstoffemissionen eingerichtet. Diese sind kleinräumiger und betreffen in der Regel bestimmte Straßenzüge. In INSPIRE werden diese als 'Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet oder geregeltes Gebiet' (eine nach einer verbindlichen Vorgabe im Zusammenhang mit der Umweltpolitik oder einer möglicherweise umweltrelevanten Politik oder Tätigkeit auf einer beliebigen Verwaltungsebene bewirtschaftetes, geschütztes oder geregeltes Gebiet) klassifiziert.
Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken. In INSPIRE werden diese als 'Bewirtschaftungsgebiet, Schutzgebiet oder geregeltes Gebiet' (eine nach einer verbindlichen Vorgabe im Zusammenhang mit der Umweltpolitik oder einer möglicherweise umweltrelevanten Politik oder Tätigkeit auf einer beliebigen Verwaltungsebene bewirtschaftetes, geschütztes oder geregeltes Gebiet) klassifiziert.