Ökologische Vorrangflächen in NRW

Darstellung von stabilen (potentiellen) Ökologischen Vorrangflächen. Im Rahmen des Greenings sind Betriebe mit mehr als 15 ha Ackerfläche dazu verpflichtet, 5% ihrer Ackerfläche als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorzuhalten und entsprechend zu bewirtschaften. Für die Umsetzung der ÖVF stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

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  • Geoinformationszentrum, Information und Technik Nordrhein-Westfalen
  • geoinformationszentrum@it.nrw.de
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