Das umweltsensible Dauergrünland umfasst das Dauergrünland, das am 01.01.2015 als Dauergrünland in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) bestand. Die Kulisse gehört zur Greening-Maßnahme und dient dem Erhalt von Dauergrünland. Für diese Flächen gelten spezifische Einschränkungen, u.a. ein vollständiges Umwandlungs- und Pflugverbot.