Beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente in NRW

Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen.

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  • Geoinformationszentrum, Information und Technik Nordrhein-Westfalen
  • geoinformationszentrum@it.nrw.de
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