Historische beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente
Historische beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen. Der aktuelle Datenbestand wird einmal täglich abgerufen. Enthält die Daten ab 2019 bis zum Vorjahr. Für INSPIRE werden diese Gebiete als existierende Bodennutzung (ExistingLandUseObject) abgebildet.