Beantragte und als förderfähig festgestellte Landschaftselemente

Beantragte Landschaftselemente gelten als Teil der beihilfefähigen Fläche. Sie unterliegen den CrossCompliance-Regelungen.
Für INSPIRE werden diese Gebiete als existierende Bodennutzung (ExistingLandUseObject) abgebildet.


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